Fotorecht | WORKSHOP
Auch die Kommunikation über das Abbilden von Personen spielt in unserer heutigen Zeit eine große Rolle. Mit den wachsenden Möglichkeiten des Internets nimmt auch gleichzeitig die Angst vor Missbrauch zu.
Jeder, der heute ernsthaft und intensiv Menschen auf der Straße fotografieren möchte, muss sich nicht nur auf lange Sicht mit der gegenwärtigen Rechtslage auseinandersetzen.
In diesem Seminar dreht sich alles um das Veröffentlichen/ Teilen von Bildern und führt damit durch einen Dschungel rechtlicher Vorschriften und zeigt Fallstricke sowie Möglichkeiten des Fotorechts. Wie kompetent gehen wir mit Fotos um?
Verschiedene Rechtsgebiete:
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das Urheberrecht der Fotografen/innen,
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und – in Zusammehang damit – mögliche Verwertungsrechte für Bildmaterial,
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das Recht am eigenen Bild, eine Sonderform des Persönlichkeitsrechtes, und
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die gewerblichen Schutzrechte wie z.B. das Markenrecht
Der Irrglaube über Gruppenfotos:
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- Werden mehrere Menschen auf Gruppenfotos verewigt, sind keine Einwilligungen mehr erforderlich. NEIN!
Soweit keine gesetzliche Ausnahme vorliegt, dürfen Fotos von Personen nur mit deren Einwilligung verbreitet werden. Dies gilt auch bei Gruppenaufnahmen. Bei Aufnahmen von Minderjährigen bedarf es neben der Einwilligung des Minderjährigen zudem der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
- Werden mehrere Menschen auf Gruppenfotos verewigt, sind keine Einwilligungen mehr erforderlich. NEIN!
- Daher kann auch jeder aus der Gruppe Herausgabe des Bildmaterials (§§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog iVm. §§ 823 Abs. 1, 249 S. 1 BGB), Vernichtung der Fotos nach §§ 37, 38 KUG oder gar Schadensersatz verlangen.
Das Fotografieren von öffentlichen Plätzen:
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Werke, die sich dauerhaft an öffentlichen Straßen oder Plätzen befinden, dürfen fotografiert und geteilt werden. Jedoch bezieht sich dies nur auf Denkmäler und die Außenansicht von Bauwerken. Nur was jedermann von der Straße aus sehen kann, darf auch uneingeschränkt fotografiert werden.
Till Kreutzer hat für klicksafe.de und irights.info eine sehr informative Broschüre geschrieben, die in unveränderter Fassung zu nicht kommerziellen Zwecken beliebig vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben (z. B. online gestellt) werden darf. Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt! Urheber- und Persönlichkeitsrechte im Internet